Auszubildende haben die Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem sie eine Steuererklärung abgeben. Wann lohnt es sich, diese einzureichen und wie können Azubis von dieser Maßnahme profitieren?
Die Bedeutung der Steuererklärung für Auszubildende
Sobald man als Auszubildender Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer gezahlt hat, ist es sinnvoll, eine Steuererklärung einzureichen. Die gezahlten Steuern können in der Regel vollständig erstattet werden. Sogar wenn keine Steuern gezahlt wurden, besteht die Möglichkeit eines Verlustvortrags für die Ausbildungskosten.
Müssen Auszubildende Steuern zahlen?
Grundsätzlich sind die meisten Auszubildenden als Arbeitnehmer tätig und kommen daher mit dem Finanzamt in Kontakt. Ob Steuern gezahlt werden müssen oder ob eine Steuererklärung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Allgemeinen gilt: Auszubildende müssen keine Steuern zahlen, wenn sie keine Ausbildungsvergütung erhalten oder ihr Jahreseinkommen den Steuerfreibetrag von 10.908 Euro (im Jahr 2023) nicht überschreitet.
Wann sollten Auszubildende eine Steuererklärung einreichen?
Eine Steuererklärung ist notwendig, wenn:
- Das Jahreseinkommen den Steuerfreibetrag übersteigt.
- Das Finanzamt die Einreichung einer Steuererklärung anfordert.
- Ausbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden sollen.
Warum lohnt sich die Steuererklärung für Auszubildende?
Wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt abführt, ist es ratsam, eine Steuererklärung einzureichen. In den meisten Fällen werden die gezahlten Steuern vollständig zurückerstattet. Verschiedene Ausgaben, die während der Ausbildung anfallen und von Auszubildenden selbst getragen werden müssen, können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass das Finanzamt die ausbildungsbedingten Kosten mit den gezahlten Steuern verrechnet und die Steuern zurückerstattet.
Typische Werbungskosten für Auszubildende
- Fahrten: Kosten für Fahrten zum Ausbildungsbetrieb können geltend gemacht werden.
- Fachliteratur: Aufwendungen für Fachbücher und Fachmagazine sind absetzbar.
- Arbeitsmittel: Kosten für Ordner, Taschenrechner und ähnliches können berücksichtigt werden.
- Handy & Computer: Ausgaben für Telefon und die Anschaffung von Geräten sind absetzbar.
- Bewerbung: Kosten im Zusammenhang mit Bewerbungen können steuerlich geltend gemacht werden.
- Verpflegung: Bei ausbildungsbedingten Reisen können Verpflegungskosten berücksichtigt werden.
- Versicherungen: Beiträge zu verschiedenen Versicherungen sind absetzbar.
- Kontoführung: Die Führung eines Bankkontos kann pauschal abgesetzt werden.
- Umzug: Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug für die Ausbildung sind steuerlich absetzbar.
Ist ein Verlustvortrag für Auszubildende möglich?
Auszubildende können einen Verlustvortrag geltend machen, wenn sie sich in einer Zweitausbildung befinden. Dies ist der Fall, wenn sie eine zweite Ausbildung nach bereits abgeschlossener Ausbildung absolvieren oder ein Ausbildungsdienstverhältnis haben. Der Verlustvortrag ermöglicht es, alle Ausbildungskosten in der Steuererklärung aufzuführen. Wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und keine Steuern gezahlt wurden, speichert das Finanzamt diese Ausgaben als Verluste. Sobald Steuern gezahlt werden, werden diese Verluste verrechnet, und die Auszubildenden erhalten eine Steuererstattung.
Vorteile des Verlustvortrags:
- Ausbildungskosten können in voller Höhe und unbegrenzt vorgetragen werden.
- Verlustvorträge sind über Jahre hinweg möglich, bis Steuern gezahlt werden.
- Der Verlustvortrag ist eine Art Steuergutschrift.
Wie reichen Auszubildende eine Steuererklärung ein?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Steuererklärung für die Ausbildungszeit zu erstellen:
- Auf dem klassischen Papierweg
- Mithilfe einer Steuer-CD-ROM (z.B., von WISO)
- Über Online-Steuererklärungsanbieter
Bei der ersten Steuererklärung sollten sich Auszubildende von jemandem helfen lassen, der bereits Erfahrung damit hat!
Übrigens: Auszubildende können ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen, wenn sie ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben.