Wenn man krankgeschrieben ist, stellt sich oft die Frage, was man in dieser Zeit tun darf und was besser vermieden werden sollte. Die grundlegende Regel besagt, dass man als krankgeschriebene Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nichts unternehmen sollte, was den Heilungsprozess beeinträchtigt. Um dies genauer zu verstehen, sollte man sich nicht nur auf den umgangssprachlichen Begriff „krankgeschrieben“ konzentrieren, sondern auch die offizielle Bezeichnung „arbeitsunfähig“ in Betracht ziehen. Nur weil man aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine reguläre berufliche Tätigkeit auszuüben, bedeutet das nicht, dass man sich in allen anderen Bereichen des Lebens komplett einschränken muss.
Aktivitäten, die die Genesung fördern
Es ist durchaus erlaubt, bestimmte Aktivitäten auszuüben, die zur Genesung beitragen. Zum Beispiel steht einem geselligen Abend mit Freunden, der der psychischen Gesundung förderlich ist, nichts im Wege. Gleiches gilt für moderate körperliche Betätigungen wie leichte Übungen oder Spaziergänge, die dazu beitragen, Schmerzfreiheit wiederzuerlangen. Selbst kurze, nicht anstrengende Reisen sind für „arbeitsunfähige“ Personen in der Regel unproblematisch. Es gibt sogar Fälle, in denen Arbeitsgerichte zu Gunsten von Arbeitnehmern entschieden haben, deren Arbeitgeber sie aufgrund vermeintlich unerlaubter Aktivitäten während der Krankheit gekündigt hatten.
Was sollte man unbedingt vermeiden?
Dennoch gibt es klare Grenzen, wenn Aktivitäten der Genesung im Wege stehen. Es ist beispielsweise keine gute Idee, Fußball zu spielen, wenn man krankgeschrieben ist. Ebenso sollte man in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit nächtelang durchfeiern oder übermäßigen Alkoholkonsum vermeiden.
Die Art der Erkrankung spielt ebenfalls eine Rolle. Wenn man beispielsweise einen gebrochenen Arm hat und nicht ans Bett gefesselt ist, ist es durchaus vertretbar, ins Kino oder Restaurant zu gehen. Bei Erkrankungen wie Grippe oder Magen-Darm-Infekten ist es jedoch ratsam, zu Hause zu bleiben.
Die Rücksprache mit dem Arzt
Wenn man unsicher ist, welche Aktivitäten während der Krankheitszeit erlaubt sind und welche vermieden werden sollten, ist es ratsam, sich mit dem behandelnden Arzt abzustimmen. Der Arzt kann Empfehlungen aussprechen, welche Aktivitäten der Genesung zuträglich sind. Wenn der Patient etwas unternimmt, das den Heilungsprozess behindert, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Denn wenn dadurch der Zeitpunkt verzögert wird, an dem man wieder am Arbeitsplatz erscheinen könnte, ist der Arbeitgeber möglicherweise nicht mehr verpflichtet, das Gehalt weiterzuzahlen. Im schlimmsten Fall könnte sogar eine Kündigung drohen.