Die Frage, ob Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in einer dualen Berufsausbildung befinden, die Möglichkeit haben sollten, im Homeoffice oder mobil zu arbeiten und zu lernen, hat bislang zu Unsicherheiten geführt. Laut Paragraph 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist das Ausbildungspersonal verpflichtet, die Auszubildenden in der Ausbildungsstätte anzuleiten und die Arbeitsergebnisse zu kontrollieren. Die wachsende Digitalisierung der Arbeitswelt und die Folgen der Coronapandemie haben jedoch gezeigt, dass diese Regelung nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann. In Reaktion darauf hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine neue Empfehlung erarbeitet, die eine flexible Ergänzung zur dualen Berufsausbildung in Präsenz durch „Mobiles Ausbilden und Lernen“ vorsieht.
Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses
Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses betont, dass die duale Berufsausbildung grundsätzlich weiterhin in Präsenz stattfinden sollte, unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorschriften. Jedoch kann diese Präsenzausbildung durch mobile Formen des Ausbildens und Lernens effektiv unterstützt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für Betriebe, mobile Ausbildungsangebote anzubieten, und auch die Auszubildenden haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf mobile Ausbildung.
Voraussetzungen für Mobiles Ausbilden und Lernen
Falls ein Betrieb sich dazu entscheidet, mobile Ausbildungs- und Lernmöglichkeiten anzubieten, betont der BIBB-Hauptausschuss, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Neben der Eignung der Auszubildenden für diese Form der Ausbildung ist es erforderlich, dass die nötigen Lehrmittel vorhanden sind und das Ausbildungspersonal über die Kompetenzen verfügt, um mobile Ausbildungsphasen erfolgreich durchzuführen. Ebenso liegt die Verantwortung für die technische Infrastruktur bei den Betrieben, die sicherstellen müssen, dass Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinien eingehalten werden.
Begleitung und Unterstützung im Mobilen Ausbilden
Die Empfehlung betont, dass mobiles Ausbilden und Lernen durch regelmäßige persönliche Gespräche zwischen Ausbildungspersonal und Auszubildenden begleitet werden sollte. Diese Gespräche können sowohl virtuell als auch in Präsenz stattfinden. Klare Absprachen zur Erreichbarkeit der Beteiligten sind ebenfalls von Bedeutung. Während der Probe- und Einarbeitungszeit sollte nach Möglichkeit nicht auf mobile Ausbildung umgestellt werden.
Positive Aussichten und Umsetzung der Empfehlung
Der Präsident des BIBB, Friedrich Hubert Esser, zeigt sich erfreut über die Verabschiedung der neuen Empfehlung. Die Umsetzung dieser Empfehlung ermöglicht Unternehmen, ihre duale Ausbildung besser an betriebliche Anforderungen und Prozesse anzupassen, wo dies umsetzbar ist und klare Regeln eingehalten werden. Die Möglichkeit, mobil zu arbeiten und zu lernen, verleiht der beruflichen Bildung zusätzliche Attraktivität, da sie den Wünschen vieler Auszubildender entgegenkommt. Nicht zuletzt werden Jugendliche und junge Erwachsene durch diese Form des Lernens besser darauf vorbereitet, die Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt zu bewältigen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses umgesetzt und das Konzept des „Mobilen Ausbildens und Lernens“ seit dem 1. August 2023 eingeführt.